Fassadendämmung Kostenrechner vom Bauzentrum Lüchau
Investition, Förderung & Ersparnis berechnen
Eine professionelle Fassadendämmung senkt Ihre Heizkosten spürbar, steigert den Immobilienwert und schützt die Bausubstanz. Ob effiziente Einblasdämmung (Kerndämmung) für norddeutsches zweischaliges Mauerwerk oder klassisches Wärmedämmverbundsystem (WDVS): Die Investitionskosten variieren stark je nach Gebäudegröße, Verfahren und Dämmstoff. Gleichzeitig belohnen staatliche Förderungen wie der BAFA-Zuschuss energetische Maßnahmen mit attraktiven Direktzuschüssen. Mit unserem interaktiven Kostenrechner ermitteln Sie in wenigen Sekunden verlässliche Richtwerte für Ihr Sanierungsvorhaben.
Kostenrechner für Ihre Fassadendämmung
Ermitteln Sie mit wenigen Klicks unverbindliche Richtwerte für verschiedene Verfahren der Fassadendämmung, mögliche Förderungen und die potenzielle Heizkostenersparnis.
Ihre Kostenschätzung
* Alle Preise sind unverbindliche Orientierungswerte inklusive typischer Material- und Fachhandwerkerkosten. Der tatsächliche Preis hängt unter anderem von Fassadenaufbau, Dämmstoff, Dämmstärke, Zugänglichkeit, Untergrund, regionalen Handwerkerpreisen und erforderlichen Nebenarbeiten ab.
Bei WDVS und VHF sind übliche Gerüstkosten im Richtpreis berücksichtigt. Besondere Untergrundsanierungen, Schadstoffsanierungen, statische Maßnahmen, aufwendige Bekleidungen oder sonstige Sonderleistungen können Mehrkosten verursachen.
* Förderberechnung nach den für den Rechner hinterlegten BEG-Regelungen mit Stand September 2026. Bei Maßnahmen an der Gebäudehülle muss für die BEG-Förderung grundsätzlich eine Energieeffizienz-Expertin bzw. ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Technische Mindestanforderungen und aktuelle Förderbedingungen sind vor Umsetzung zu prüfen. Für Außenwände gelten je nach Maßnahme unterschiedliche technische Anforderungen; bei einer Kerndämmung des bestehenden zweischaligen Mauerwerks ist insbesondere die zulässige Wärmeleitfähigkeit des Dämmstoffs zu beachten.
* Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist kein unmittelbar ausgezahlter Zuschuss. Die tatsächliche steuerliche Entlastung hängt von den persönlichen Voraussetzungen, der individuellen Steuerschuld und bereits genutzten Förderbeträgen ab.